Alte Schule Mieten #
Bei der Anmietung zu beachten:
Die Mietzahlung schließt die Kosten für Heizung, Lüftung, Normalbeleuchtung und Benutzung des Inventars mit ein. Der vereinbarte Betrag ist spätestens eine Woche nach der Veranstaltung auf eines der untenstehenden Konten zu über¬weisen. Bei der Überweisung bitte den Namen des Mieters sowie das Datum der Nutzung angeben.
Der Mieter ist verpflichtet, bei seiner Veranstaltung ausschließlich Biere und alkoholfreie Getränke zum Ausschank zu bringen, die von der Brauerei Westheim angeboten und geliefert werden. Die Getränkebestellung nimmt Herr Michael Scholand (Tel. 0160-90707666) entgegen. Sollten anderen wie o.g. Getränke, insbesondere andere Biere, ausgeschenkt werden, behält sich der Klassengeist vor, etw3aige Vertragsstrafen durch die Brauerei Westheim auf den Mieter umzulegen.
Kühlwagen, Klapptische und -bänke etc. sollten 3 – 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Brauerei Westheim (Tel. 02994/8890) bestellt werden. Alle Waren werden angeliefert und wieder abgeholt; nicht Verzehrtes wird verrechnet. Abgerechnet wird mit der Brauerei Westheim direkt.
Die Alte Schule und die Außenanlagen werden an einem zu vereinbarenden Termin, frühestens jedoch 2 Tage vor der Veranstaltung, durch eine vom Klassengeist-Vorstand autorisierte Person an den Mieter übergeben. Der Mieter erhält nach einer Einweisung in das Mietobjekt die erforderlichen Schlüssel ausgehändigt, für deren sorgfältige Aufbewahrung er haftet. Während dieser Einweisung werden eventuell vorhandene Mängel dokumentiert.
Die gemieteten Räumlichkeiten werden in einem ordentlichen Reinigungszustand übergeben. Dabei ist seitens des Mieters zu tolerieren, dass Flure, Treppenhaus und Toiletten noch bis Freitagabend für die Nutzung durch Vereine zur Verfügung stehen.
Die Räum- und Streupflicht, die Anmeldung einer Schankerlaubnis und die häusliche Entsorgung jeglichen Abfalls übernimmt der Mieter. Ebenso regelt er ggf. erforderliche Angelegenheiten wie Festverlängerung, GEMA, Fest-Haftpflichtversicherung etc.
Die Bestimmungen des Jugendschutz-Gesetzes sowie des Lärm- und Immissionsschutzes etc. sind einzuhalten.
Am Tag nach der Veranstaltung werden zu einer im Vorfeld vereinbarten Uhrzeit die gemieteten Räume und Außenanlagen sowie die ausgehändigten Schlüssel an ein beauftragtes Vereinsmitglied übergeben, und zwar in dem Reinigungs¬zu¬stand, wie er bei der Übernahme der Schlüssel vorgefunden wurde. Im Rahmen der Ver¬anstaltung entstandene Schäden sind dabei dem Vermieter unaufgefordert anzuzeigen. Eventuell anfallende Kosten der Schadensbehebung trägt der Mieter.
Der Mieter bestätigt ferner, dass ihm die wesentlichen Punkte der Benutzungs- und Hausordnung des Gebäudes „Alte Schule“ zur Kenntnis gebracht worden sind.